Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden

Conférence des autorités cantonales de surveillance LPP et des fondations

Klassische Stiftungen

Die kantonalen resp. regionalen Stiftungsaufsichtsbehörden wachen darüber, dass die von ihnen beaufsichtigten Stiftungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sie prüfen deren Urkunden und Reglemente, nehmen Einsicht in die jährliche Berichterstattung der Vorsorgeeinrichtungen und in die Berichte der Revisionsstelle. Sie sind auch zuständig für die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsurkunden. 

Die Aufsichtsbehörden erteilen in der Regel auch Rechtsauskünfte und führen Seminare zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Stiftungsrechts durch. 

Im Rahmen der Konferenz diskutieren die Aufsichtsbehörden aktuelle Fragestellungen, die sich aus der Praxis oder aus neuen gesetzlichen Grundlagen ergeben. Das Ziel ist dabei, eine möglichst einheitliche Praxis zu gewährleisten.

Dies wird einerseits durch die regelmässig stattfindenden Vorstandssitzungen, durch Mitteilungen an alle kantonalen resp. regionalen Aufsichtsbehörden und insbesondere durch die jährlich stattfindenden Aus- und Weiterbildungen für die Mitarbeitenden der kantonalen resp. regionalen Aufsichtsbehörden erreicht. Der fachlichen Aus- und Weiterbildung dient im Weiteren die ebenfalls jährlich stattfindende Generalversammlung.

Das Spektrum der klassischen Stiftungen ist äusserst breitgefächert. Es reicht von kleinen und grossen Förderstiftungen, über solche, welche kleinere oder grössere soziale bzw. kulturelle Zwecke verfolgen und jene, welche ein Unternehmen betreiben, sei es ein Spital, ein Pflegeheim oder auch ein Museum bis hin zu Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen und solchen, deren Zweck im Halten und Bewahren eines kommerziellen Unternehmens bzw. einer entsprechenden Beteiligung besteht und welche deshalb keine Steuerbefreiung geniessen. 

In der Schweiz gibt es gegenwärtig rund 13'000 Stiftungen im eben umschriebenen Sinne. Die überwiegende Mehrheit der Stiftungen untersteht den kantonalen bzw. regionalen und – allerdings nur zu einem sehr kleinen Teil - auch noch der kommunalen Aufsicht. Stiftungen, deren Zweck sich ausdrücklich auf die ganze Schweiz bezieht und Stiftungen, welche international oder weltweit tätig sind, unterstehen häufig der Aufsicht des Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, welche dem Eidg. Departement des Innern zugeordnet ist.