Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden

Conférence des autorités cantonales de surveillance LPP et des fondations

Informationen zur Konferenz

Aufgaben der Konferenz und Schwerpunkte

Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden besteht aus acht unabhängigen kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden, welche die BVG-Aufsicht sowie (ganz oder teilweise) die Aufsicht über die klassischen Stiftungen in ihrer Aufsichtsregion führen, sowie elf kantonalen Aufsichtsbehörden, welche ausschliesslich die klassischen Stiftungen beaufsichtigen. In verschiedenen Kantonen besteht somit neben der zuständigen BVG-Aufsichtsbehörde auch eine solche für die klassischen Stiftungen. Weiterhin möglich und teilweise auch bereits im Gespräch ist in einzelnen Kantonen die Frage, ob nicht auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen an eine der ausgegliederten, regionalen Aufsichtsbehörden übertragen werden soll. 

Auf Grund der sehr positiven Erfahrungen mit der bereits seit ein paar Jahren bestehenden Arbeitsgruppe "Sammel-, Gemeinschafts- und Annexeinrichtungen", hat der Vorstand die Arbeitsgruppen Vorsorgerecht und klassische Stiftungen ins Leben gerufen. Sämtliche Arbeitsgruppen haben zum Ziel, auf der Basis eines vertieften Erfahrungsaustauschs möglichst einheitliche Beurteilungskriterien und –prozesse zu erarbeiten und damit zu einer möglichst gemeinsamen Aufsichtspraxis beizutragen, ohne dabei die spezifischen Aspekte und Besonderheiten der einzelnen Vorsorgeeinrichtung oder klassischen Stiftung ausser Acht zu lassen.  

Um allfällige Synergien zwischen den Aufsichtsbehörden im Bereich der Informatik zu identifizieren, ist die Arbeitsgruppe Informatik neu hinzugekommen. Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist es, eine gemeinsame Praxis im Bereich des elektronischen Datenaustauschs mit den Stiftungen zu erarbeiten. Zudem sollen die Arbeiten der Konferenz digitalisiert und die technische Plattform für das Wissensmanagement optimiert werden.  

Eine der Kernaufgaben der Konferenz ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der einzelnen Aufsichtsbehörden Sie veranstaltet zu diesem Zweck jährlich eine jeweils sehr gut besuchte Tagung, welche sich aktuellen Themen aus dem Gebiet der beruflichen Vorsorge und der klassischen Stiftungen widmet. Dabei bleibt der Fokus im Grundsatz auf deren aufsichtsrechtliche Aspekte gerichtet. Auch anlässlich der jährlichen Jahresversammlung der Konferenz gilt die Aufmerksamkeit, neben dem formalen, statutarischen Teil der Generalversammlung, verschiedenen Fachreferaten, welche hier häufig von externen Referentinnen und Referenten bestritten werden. Auch mit diesem regelmässigen Fachaustausch gewährleistet die Konferenz neben der ständigen Aktualisierung des Fachwissens eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung und Aufsichtsführung. 

Der Vorstand der Konferenz trifft sich sodann regelmässig mit den Exponenten der von den Bundesbehörden unabhängigen Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) sowie des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV). Wichtig ist der Konferenz sodann auch der fachliche Austausch mit Branchen- bzw. Dachorganisationen, wie der SKPE, der EXPERTsuisse, der SwissFoundations und der ProFonds. Diese regelmässigen Kontakte erlauben es der Konferenz, die Aufgaben und Standpunkte der Aufsichtsbehörden zu erläutern und dadurch ‑ im Austausch mit den genannten Organisationen ‑ positiv auf das Verhältnis zu den beaufsichtigen Institutionen einzuwirken. 

Eine zentrale Aufgabe der Konferenz ist es auch, Stellungnahmen und Vernehmlassungen zu Gesetzes- und anderen regulatorischen Vorlagen zu formulieren.